Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 2533/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22577
VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 2533/98 (https://dejure.org/2001,22577)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.07.2001 - 8 K 2533/98 (https://dejure.org/2001,22577)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juli 2001 - 8 K 2533/98 (https://dejure.org/2001,22577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einschränkung der Sozialhilfe bei zielgerichteter Vermögensminderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der Hilfe zum Lebensunterhalt auf das Unerlässliche und Einbehaltung von Vermögen; Herbeiführung der Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Hilfe durch den Hilfesuchenden; Leichtfertigkeit des Hilfeempfängers; Voraussetzungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 2533/98
    Sie kann ihr Zahlungsbegehren zwar nicht auf eine spezialgesetzlich geregelte Anspruchsgrundlage stützen; einschlägig ist hier jedoch das gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, wonach rechtsgrundlose Leistungen und sonstige Vermögensverschiebungen auch im Bereich des öffentlichen Rechts rückgängig zu machen sind (grundsätzlich BVerwG, Urt.v. 12.03.1985 - 7 C 48/82, BVerwGE 71, 85).

    Dieser kann sich schließlich mit Blick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung auch nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen (BVerwG, Urt.v. 12.03.1985, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 7 S 2309/97

    Einzelfall ungerechtfertigter Leistungskürzung wegen schuldhafter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 2533/98
    Nach den objektiven Umständen lässt ein wirtschaftlich gesehen unvernünftiges Verhalten des Hilfeempfängers nur dann regelmäßig auf eine solche Motivation schließen, wenn es sich als geradezu leichtfertig oder unlauter darstellt (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.1974 - VI 576/72 -, FEVS 23, 73; Beschl v 05.05.1998 - 7 S 2309/97 -, info also 1998, 198).

    Hinzu kommen muss vielmehr, dass sich das Verhalten des Hilfeempfängers objektiv als geradezu leichtfertig oder unlauter darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 05.05.1998 - 7 S 2309/97, Info Also 1998, 198; Urt.v. 13.02.1974 - VI 576/72 -, FEVS 23, 73; vgl. Beispiele bei Fichtner a.a.O.: Verbrauch von Einkommen und Vermögen, um sich vor dem Bezug von Sozialhilfe nochmals ein "schönes Leben" zu machen, oder Erwerb nicht verwertbaren Vermögens).

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 2533/98
    Sie wäre nämlich ansonsten ungeachtet ihres Widerspruchs gegen den geforderten Vermögenseinsatz Gefahr gelaufen, dass ihrem Hilfebegehren jeden Monat aufs Neue der noch ausstehende Vermögenseinsatz vorgehalten wird (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.12.1997 - 5 C 7/96 -, BVerwGE 106, 105; st.Rspr.).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Zudem durfte nur sanktioniert werden, was die Betroffenen auch zu vertreten hatten (vgl. Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 25 Rn. 2), und dies hatte der Sozialhilfeträger zu beweisen (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 19. August 2002 - Au 9 S 02.1026 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juli 2001 - 8 K 2533/98 -, juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07

    Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Verschenkung des geerbten Vermögens an

    Es genügt daher, wenn sich der Leistungsempfänger bei der Einkommens- und Vermögensminderung maßgeblich davon hat leiten lassen, auf diese Weise die Voraussetzungen für staatliche Hilfeleistungen zu schaffen (vgl. VG Karlsruhe Urteil vom 13. Juli 2001 - 8 K 2533/98 - JURIS, m.w.N.; OVG Hamburg a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2012 - L 8 SO 357/11
    Es genügt daher, wenn sich der Leistungsempfänger bei der Einkommens- und Vermögensminderung maßgeblich davon hat leiten lassen, auf diese Weise die Voraussetzungen für staatliche Hilfeleistungen zu schaffen (vgl. VG Karlsruhe Urteil vom 13. Juli 2001 - 8 K 2533/98 - JURIS, m.w.N.; OVG Hamburg a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht